Feriendorf Rugana - AGBs

AGB

  • Rugana
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feriendorf Rugana GmbH

 

1. Abschluss eines Mietvertrages – Buchung

Die Feriendorf Rugana GmbH (nachfolgend „Rugana“) tritt als Vermittler der Ferienwohnung auf und ist bevollmächtigt, Mietverträge im Namen und für Rechnung
des Eigentümers abzuschließen und abzuwickeln. Der Mietvertrag über die Ferienwohnung kommt durch Annahme der Buchung des Kunden durch Rugana (z.B. Einbuchung der Ferienwohnung in das Buchungssystem) zustande. Rugana versendet im Regelfall eine Buchungsbestätigung mit deklaratorischer Wirkung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Sollte der Kunde diese nicht spätestens zwei Wochen nach Buchung erhalten haben, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.

 

2. Zahlungsmodalitäten

Eine Woche nach Vertragsschluss werden 25% des Gesamtmietpreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag (75% des Gesamtmietpreises) muss spätestens vier Wochen vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung auf dem Konto von Rugana eingegangen sein. Bei Buchungen bis zu vier Wochen vor Anreise wird der Gesamtmietpreis sofort zur Zahlung fällig. Bei Überweisungen, die kurz vor Anreise vorgenommen wurden, bitten wir um eine Bankbestätigung. Wir bitten zu beachten, dass eine Zahlung vor Ort nur bar, per EC-Karte oder Kreditkarte möglich ist. Rugana behält sich ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn entweder die
vereinbarte An- oder die vereinbarte Restzahlung ausbleibt oder nicht fristgerecht erfolgt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Rugana kann namens des Eigentümers Schadenersatz verlangen, wenn eine Vermietung nicht oder nur zu einem geringeren Preis möglich ist.

 

3. Leistungen – Buchungs- und Vertragsänderungen durch Rugana

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und ergänzend, soweit darauf Bezug genommen wurde, aus der Leistungsbeschreibung in den Katalogen sowie auf den Webseiten von Rugana. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Rugana behält sich kurzfristige Buchungs- und Vertragsänderungen (z.B. Zuweisung einer anderen Ferienwohnung) in begründeten Fällen ausdrücklich vor. Wir werden uns insoweit selbstverständlich bemühen, Ihnen eine gleich- oder höherwertige Ferienwohnung anzubieten. Sollten wir Ihnen nicht eine wenigstens gleichwertige Ferienwohnung anbieten können, wird selbstverständlich nur der niedrigere Preis berechnet.

 

4. Nebenkosten – Kurtaxe

Die Mietpreise beinhalten Endreinigung sowie, soweit verfügbar, W-LAN-Nutzung. Die Nebenkosten für den üblichen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom sind ebenfalls im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für etwaige Zusatzleistungen (z.B. Wäschepaket, Bettenservice) werden unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes geltenden Preise gesondert berechnet. Die ortsübliche, ganzjährig von den Rügener Ostseebädern erhobene Kurtaxe ist bei Vorliegen der entsprechenden Daten im Mietpreis ausgewiesen. Ist die Kurtaxe nicht im Mietpreis enthalten, ist sie vor Ort zu entrichten. Die Kurkarte wird Ihnen bei Anreise in unserer Rezeption gegen Barzahlung ausgestellt, wenn sie nicht bereits mit dem Mietpreis bezahlt wurde.

 

5. Rücktritt vom Vertrag – Nichteinhaltung des Vertrages – Nichterscheinen

Im Falle des Rücktritts kann Rugana vom Kunden Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Anreisetag; maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Rugana, die schriftlich erfolgen muss. Der Ersatzanspruch ist ausserhalb der Hauptsaison E in folgende Pauschalen gestaffelt:
– vom 29. bis zum 15. Tag vor dem Anreisetag mit 70% der vereinbarten Miete
– vom 14. bis zum 7. Tag vor dem Anreisetag mit 80% der vereinbarten Miete
– vom 6. Tag an vor dem Anreisetag mit 90% der vereinbarten Miete
In der Hauptsaison E ist ein Rücktritt nur bis vier Wochen vor Anreise möglich. In allen Fällen des Rücktritts wird eine Bearbeitungspauschale von 50 EUR erhoben.
Nach Anreise ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Im Falle einer Nichtan- oder vorzeitigen Abreise bleibt der Zahlungsanspruch in voller Höhe bestehen, abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen von 10% der Miete. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Rugana wird sich in Fällen des Rücktritts, Nichterscheinens oder der vorzeitigen Abreise um eine anderweitige Vermietung bemühen. Im Erfolgsfall wird das erzielte (Wieder-) Vermietungsentgelt auf den vorstehenden Ersatzanspruch angerechnet.

 

6. Umbuchungen durch den Kunden

Umbuchungswünsche des Kunden hinsichtlich der Aufenthaltsdaten, der Anzahl der gebuchten Gäste oder der Art der Unterkunft werden, wenn und soweit deren
Durchführung möglich ist, gerne berücksichtigt. Sollte die Umbuchung zu einem niedrigeren Gesamtmietpreis führen, gelten hinsichtlich der Differenz zum
ursprünglichen Gesamtmietpreis die Regelungen in Ziffer 5., insbesondere die Staffelung des Ersatzanspruchs, entsprechend.
Der Kunde kann bis zum Anreisetag bestimmen, dass andere Personen statt seiner die vertraglichen Leistungen in Anspruch nehmen. Hierdurch entstehende Mehrkosten
gehen zu Lasten des Kunden. Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten haftet der ursprüngliche Kunde bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Dritten. Eine Umbuchung muss zu ihrer Wirksamkeit in Textform durch Rugana bestätigt werden.

 

7. Anreise – Abreise – verspätete Rückgabe

Bei Ihrer Anreise erhalten Sie an der Rezeption den Schlüssel zu der gebuchten Ferienwohnung. Diese steht Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung und ist bis
spätestens 18 Uhr zu beziehen. In den Monaten Juni bis September kann eine Bezugsfertigkeit grundsätzlich erst ab 16 Uhr gewährleistet werden. An Samstagen im
Juli und August können einzelne Wohnungen erst um 17 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eines früheren oder späteren
Bezugszeitpunktes vor Reiseantritt. Sollten Sie ausserhalb der Monate Juli und August später als 17 Uhr anreisen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen. Im Juli und August bitten wir um eine Meldung bis 20 Uhr. Auf Anfrage in unserer Rezeption bestellen wir Ihnen für die Abholung vom Bahnhof sehr gern ein Taxi. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der notwendigen Reinigung Ihre Ferienwohnung grundsätzlich am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben ist. Eine spätere Übergabe ist nur nach vorheriger Rücksprache mit unserer Rezeption möglich. Wird die Rückgabezeit eigenmächtig überschritten, sind wir leider gezwungen, dem Kunden für die erste und zweite Stunde jeweils 40 EUR/Stunde in Rechnung zu stellen. Ab angefangener dritter Stunde wird der zweifache Übernachtungspreis laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

 

8. Beschaffenheit der Mietsache – Haftungsbeschränkungen

Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes von den Darstellungen im Internet oder anderweitig zugänglichen Abbildungen sind möglich und begründen keinen
Mangel. Die vertragliche wie auch deliktische Haftung von Rugana und des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Mietpreises gem.
Buchung beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Es wird nicht gehaftet für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in den Leistungsbeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

 

9. Hausordnung – Überbelegung – Mängel und Beschädigungen durch unsere Gäste –Verstösse gegen das Rauchverbot

Alle Gäste sind verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung zu beachten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienwohnung nach sich
ziehen, ohne dass der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird. Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl (Erwachsene, Kinder
und Babys, inkl. etwaiger Aufbettungen) genutzt werden. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen bzw. einen angemessenen Entschädigungsbetrag in Höhe von mindestens 80 EUR pro Nacht und unangemeldeter Person in Rechnung zu stellen.
Alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Gast zu ersetzen. Der Gast ist verpflichtet, alle Mängel und
Schäden, die bei Übernahme vorliegen oder in der Zeit entstehen, in der er die Ferienwohnung bewohnt, sofort zu melden. Es obliegt ihm der Beweis, dass ein Schaden
nicht während der Mietzeit entstanden ist bzw. dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Gast haftet persönlich für alle
Mitreisenden. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so kann dies Schadensersatzansprüche von Rugana/oder des Eigentümers auslösen. Auch
können Ersatz- oder Minderungsansprüche aufgrund des nicht (rechtzeitig) angezeigten Mangels durch den Kunden nicht mehr geltend gemacht werden.
Rugana ist berechtigt, in Fällen von Schäden oder übermäßiger Verschmutzung der Wohnung Sicherheitsleistung für die durch Rugana geschätzten Kosten für Ersatz oder
Reinigung geltend zu machen oder einzubehalten. Nach Rechnungslegung durch das Reinigungsunternehmen wird der eventuell überzahlte Betrag an den Mieter ausgekehrt oder ein Mehrbetrag in Rechnung gestellt.
In allen Wohnungen ist das Rauchen in allen Räumen verboten, es sei denn, dieWohnung ist schriftlich als Raucherwohnung ausgewiesen. Verstösse gegen das
Rauchverbot werden mit einer zusätzlichen Mindestreinigungsgebühr von 150 belegt, weitergehende Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich vorbehalten.

 

10. Haustiere

Haustiere dürfen nur in bestimmte Ferienwohnungen und nur nach vorheriger Bestätigung von Rugana mitgebracht werden. Für den gesamten Aufenthalt ist ein
Haustierzuschlag gem. aktueller Preisliste zu entrichten. Ergibt sich nach Abreise des Kunden, dass im Verlaufe des Aufenthaltes unangemeldet Haustiere in der Wohneinheit gehalten wurden, wird der Haustierzuschlag zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 150 EUR fällig.

 

11. Parkplätze und Schwimmbad

Die Parkplätze werden nicht bewacht und sind Dritten frei zugänglich. Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände haften Rugana und Eigentümer nicht. Gleiches gilt für mitgebrachte Fahrräder und andere Gegenstände, wie z.B. Kinderwagen.
Die Nutzung der Schwimmbad- und Saunaanlage ist für Hausgäste von Rugana im Preis inbegriffen. Die Betriebszeiten werden jahreszeitabhängig festgelegt und sind an der Rezeption zu erfragen. Betriebsunterbrechungen oder –ausfälle berechtigen nicht zur Minderung. Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

12. Daten

Rugana ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste auf Datenträgern zu speichern und diese Daten im Rahmen von Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn Rugana ist zu einer solchen gesetzlich verpflichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene
Daten an die Kurverwaltung und ggf. an die jeweiligen Wohnungseigentümer weitergegeben werden müssen.
Sollten Sie mit der Nutzung der Daten nicht einverstanden sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Auf die gesonderte Datenschutzerklärung von Rugana wird
hiermit ausdrücklich Bezug genommen.

 

13. Sonstiges - Ausschlussfrist

Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern ist Dranske auf Rügen. Dieser gilt auch, soweit die Voraussetzungen vorliegen, für Verbraucher als besonderer
Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ansprüche infolge nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monat nach Vertragsende gegenüber Rugana oder seinem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche ausgeschlossen.

Diese aktuellen Hinweise und allgemeinen Vertragsbedingungen setzen alle bisherigen außer Kraft.

Wir wünschen Ihnen schöne Ferien und einen angenehmen Aufenthalt!


Stand: 06/2016